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   OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06   

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https://dejure.org/2006,1802
OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06 (https://dejure.org/2006,1802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2006 - 14 W 10/06 (https://dejure.org/2006,1802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2006 - 14 W 10/06 (https://dejure.org/2006,1802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Verfilmung einer Lebensgeschichte

  • Telemedicus

    Kannibale von Rotenburg

  • Telemedicus

    Kannibale von Rotenburg

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rohtenburg

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 1004 I; ; GG Art. 2 I; ; GG Art. 1 I; ; GG Art. 5 III; ; GG Art. 5 I 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Rohtenburg": Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch einen Spielfilm - Kunst- und Filmfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer relativen Person der Zeitgeschichte durch den Spielfilm "Rohtenburg"; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Vorführung und Vervielfältigung des Films; Verfügungsrecht über die Darstellung einer ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Butterfly - a Grimm Lovestory

    Aufführungsverbot für Kinofilm

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen die Vorführung des Films "Rohtenburg" erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorführung des Films „Rohtenburg“ gestoppt - "Kannibale von Rohtenburg" erwirkt einstweilige Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 61 (Entscheidungsbesprechung)

    Der Kannibalenfall beschäftigt die Gerichte - Unzulässigkeit der Vorführung des Films "Rohtenburg" (Carsten Johne; GB 3/2006, S. 61)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 699
  • GRUR-RR 2007, 123
  • ZUM 2006, 407
  • afp 2006, 185
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Ob tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, oder ob der Eingriff von dem Betroffenen geduldet werden muss, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 ff - Esra; KG Urteil vom 15.04.2004 - NJW-RR 2004, 1415 ff; BVerfG Urteil vom 24.02.1971 - BVerfGE 30, 173 ff - Mephisto - BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff - Lehbach I -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der sogenannten "Mephisto"-Entscheidung (BVerfGE 30, 173) ausgeführt, der Lebensbereich Kunst sei durch die vom Wesen der Kunst geprägten, ihr allein eigenen Strukturmerkmale zu bestimmen.

    Daraus folgt aber nur, dass die Grenzen der Kunstfreiheit allein durch die Verfassung gezogen werden (BVerfGE 30, 173 - Mephisto -).

    Die Abwägung kann daher nicht allein auf die Wirkungen eines Kunstwerks im außerkünstlerischen Sozialbereich abstellen, sondern muss auch kunstspezifischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, d. h. unter Berücksichtigung des Charakters des Kunstwerks vorgenommen werden, so dass regelmäßig nur ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Art. 5 Abs. 3 GG nicht mehr gerechtfertigt ist (BGH Urteil vom 21.06.2005, a.a.O., - Esra - BVerfG vom 24.02.1971, a.a.O., - Mephisto -).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Jedermann darf grundsätzlich selbst und allein bestimmen, ob und inwieweit andere sein Lebensbild im Ganzen oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff. - Lehbach I -).

    Ob tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, oder ob der Eingriff von dem Betroffenen geduldet werden muss, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 ff - Esra; KG Urteil vom 15.04.2004 - NJW-RR 2004, 1415 ff; BVerfG Urteil vom 24.02.1971 - BVerfGE 30, 173 ff - Mephisto - BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff - Lehbach I -).

    Wer den Rechtsfrieden bricht, muss grundsätzlich auch dulden, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gesellschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird, wobei der Umfang und die Intensität der erlaubten Berichterstattung von den Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise der Bedeutung der Tat für die Öffentlichkeit abhängt (BVerfG Urteil vom 05.06.1973, a. a. O., - Lehbach I -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 05.06.1973 (a. a. O. - Lehbach I) zur ebenfalls in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährten Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk ausgeführt, die Rundfunkfreiheit unterscheide sich trotz des engeren Wortlauts nicht wesensmäßig von der Pressefreiheit.

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Eine Erkennbarkeit ist bereits dann gegeben, wenn die Person ohne namentliche Nennung zumindest für einen Teil des Leser- oder Adressatenkreises aufgrund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar wird (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 - Esra - ).

    Ob tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, oder ob der Eingriff von dem Betroffenen geduldet werden muss, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 ff - Esra; KG Urteil vom 15.04.2004 - NJW-RR 2004, 1415 ff; BVerfG Urteil vom 24.02.1971 - BVerfGE 30, 173 ff - Mephisto - BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff - Lehbach I -).

    Die Abwägung kann daher nicht allein auf die Wirkungen eines Kunstwerks im außerkünstlerischen Sozialbereich abstellen, sondern muss auch kunstspezifischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, d. h. unter Berücksichtigung des Charakters des Kunstwerks vorgenommen werden, so dass regelmäßig nur ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Art. 5 Abs. 3 GG nicht mehr gerechtfertigt ist (BGH Urteil vom 21.06.2005, a.a.O., - Esra - BVerfG vom 24.02.1971, a.a.O., - Mephisto -).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Jedenfalls soll nur ein "weiter Kunstbegriff" zu angemessenen Lösungen führen können (BVerfG Beschluss vom 17.7.1984 - NJW 1985, 261 - anachronistischer Zug -).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 2/94

    Eis & Dynamit II - GG - Kunstfreiheit, Feuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Der Bundesgerichtshof hat einen Spielfilm als künstlerisch gestaltetes Werk eingeordnet, in dem in eine Rahmenhandlung eingebettet im Wesentlichen Markenartikel (Milka, Chiquita, Paulaner) präsentiert worden sind (BGH Urteil vom 6.7.1995 - NJW 1995, 3182 - Feuer, Eis und Dynamit -).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00

    Wirksamkeit von Verträgen über Telefongespräche mit sog. 0190-Nummern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Sieht man lediglich in der Verbreitung des Filmes den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu OLG München OLGR 2001, 171), hat auch der Hersteller hierzu einen Ursachenbeitrag geleistet, wobei eine mittelbare Beeinträchtigung ausreicht (BGH NJW 1973, 1460).
  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Ob tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, oder ob der Eingriff von dem Betroffenen geduldet werden muss, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 ff - Esra; KG Urteil vom 15.04.2004 - NJW-RR 2004, 1415 ff; BVerfG Urteil vom 24.02.1971 - BVerfGE 30, 173 ff - Mephisto - BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff - Lehbach I -).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
    Sieht man lediglich in der Verbreitung des Filmes den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu OLG München OLGR 2001, 171), hat auch der Hersteller hierzu einen Ursachenbeitrag geleistet, wobei eine mittelbare Beeinträchtigung ausreicht (BGH NJW 1973, 1460).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07

    Kannibale von Rotenburg II

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 03.03.2006 (14 W 10/06, 5 O 55/06 LG Kassel) ausgeführt hat, dient der von der Beklagten beanstandete Zusatz lediglich dazu, den beanstandeten Film zu individualisieren.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil auf Seite 9 unten und 10 oben sowie auf die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 03.03.2006 (a. a. O., S. 7 unten und 8) verwiesen.

    Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 03.03.2006 (a.a.O., S. 13 ff.) geäußerten Auffassung fest, wonach die vorgenannten Umstände nicht dazu führen, dass seine Person, sein Leben und sein Handeln ohne Weiteres zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht werden können.

  • OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass ein Bühnenwerk

    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.

    Niemand muss es dulden, dass seine unmittelbaren persönlichen Belange ohne ausreichende Verfremdung der Öffentlichkeit präsentiert werden (OLG Frankfurt NJW 2007, 699, 701).

  • LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06

    Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter

    Ohne Erfolg beruft sich der Verfügungskläger auf die "Rohtenburg"-Entscheidung des KG Berlin (Urt. v. 03.03.2006 - 14 W 10/06), wonach auch derjenige, der als Täter einer aufsehenerregenden Straftat relative Person der Zeitgeschichte ist, nicht hinnehmen muss, dass diese Tat zum Gegenstand eines als "Real-Horrorfilm" angekündigten Spielfilms gemacht wird.
  • LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06

    Verstoß der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines dramatischen

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).
  • LG München I, 14.09.2006 - 7 O 6989/06

    Entstellung von Schulzentrum durch Schulergänzungsbau

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass, ein Antragsteller nach Kenntniserlangung von Umständen, die eine Erstbegehungsgefahr begründen, nicht "sehenden Auges" abwarten darf, ob es zu einer Verletzung kommt (vgl. aber OLG München Mitt. 1999,, 223, 226, gegen die von der Torinstanz vertretene(Auffassung, dass ab Kenntnis von Umständen, die eine Erstbegehungsgefahr begründen, die nach der Rechtsprechung des OLG München zu beachtende Monatsfrist zu laufen beginne), kann nicht festgestellt werden, dass die Antragstellerin zu lange zugewartet hätte (vgl. auch OLG Frankfurt ZUM 2006, 407, 411 f mit Anm. Kaboth; enger für den besonderen Fall der Titelschutzanzeige OLG Hamburg AfP 2004, 106; Teplitzky, WRP 2006, 654, 661).
  • LG Hamburg, 20.10.2006 - 324 O 392/06

    Postmortales Persönlichkeitsrecht eines Mordopfers: Verletzung durch ein auf dem

    Hinzu kommt der wesentliche Umstand, dass es dem Medium "Theater" an den Voraussetzungen dafür fehlt, als Ort der nachrichtenartigen Dokumentation eines realen Geschehens zu erscheinen, so dass die anlässlich der Prüfung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Romane (BGH, Urt. v. 20.3. 1968, GRUR 1968, S. 552 ff., 554 - "Mephisto"; BGH, Urt. v. 21.6. 2005, NJW 2005, S. 2844 ff., 2848 - "Esra") oder Filme (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 3.3. 2006, Az. 14 W 10/06 - "Rotenburg") entwickelten Grundsätze schon im Ansatz nicht auf die Beurteilung von Rechtsverletzungen durch Theaterstücke passen.
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